10.1 Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
10.2 Im übrigen ist unsere Haftung wegen Pflichtverletzungen und unsere außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobes Verschulden unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und einfacher Erfüllungsgehilfen
ist hierbei ausgeschlossen.
10.3 Die Haftungsbegrenzung bzw. der Haftungsausschluss gemäß Ziff. 10.2 Satz 1 gilt nicht für die Verletzung solcher Vertrags-
pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertrags-
partner vertrauen darf (so genannte Kardinalspflichten oder vertragswesentliche Pflichten).
10.4 Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung wir bei Vertragsschluss aufgrund der
uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mussten.
10.5 Eine weitergehende Haftung ist unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für
mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen
Dritter.
10.6 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
(§ 284 BGB).
10.7 Gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von zwei Jahren
ab dem gesetzlich geregelten Beginn der Verjährungsfrist, spätestens jedoch ab Ablieferung der Sache.
10.8 Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Vertragspartners nicht verbunden.
10.9 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.