Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

7. Zahlung:

7.1 Zahlungen sind in Euro (€) zu leisten und haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Sie dürfen nur an die von uns angegebenen
Zahlstellen ausgeführt werden. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur
rechtzeitigen Vorlage und Protesterhebung angenommen.

7.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, haben Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug
zu erfolgen. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basis-
zinssatz (§ 247 BGB) p.a. zu verlangen.

7.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Vertragspartner ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind. Wegen Mängeln kann der Vertragspartner allenfalls den dreifachen Betrag in Höhe des Nach-
erfüllungsaufwandes zurückhalten. Bei Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner verpflichtet, in Höhe des
nicht gezahlten Teilbetrages uns nach unserer Wahl Sicherheit durch Bankbürgschaft oder Hinterlegung bei einem Notar seiner
Wahl zu leisten.

7.4 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung können wir
7.4.1 alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften, auch soweit sie noch nicht fällig sind, gegenüber dem Besteller sofort
geltend machen;
7.4.2 unsere Lieferungen oder sonstigen Leistungen aus diesem oder anderen Aufträgen bis zur vollständigen Erfüllung unserer
sämtlichen noch offen Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen durch den Besteller zurückhalten;
7.4.3 eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen;
7.4.4 die von uns gelieferte noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückverlangen. Sollte die Ware aufgrund Zeitablaufs
nicht mehr oder nicht mehr uneingeschränkt verwertbar sein, sind wir berechtigt Wertausgleich zu verlangen.

7.5 Erhalten wir nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhält-
nisse des Vertragspartners, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, unseren Anspruch auf die Gegen-
leistung zu gefährden – hierzu zählen insbesondere der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so können wir bis zum
Zeitpunkt seiner Leistung die Stellung einer geeigneten Sicherheit binnen einer angemessenen Frist oder die Leistung bei Gegen-
leistung verlangen.
Kommt der Vertragspartner unserem berechtigten Verlangen nicht rechtzeitig nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder
Schadensersatz verlangen. In dieser Situation können wir sämtliche Beträge – auch etwa gestundete Summen – sofort fällig stellen.
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