1.1 Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten, jeweils in der neusten Fassung, für alle laufenden und künftigen Aufträge
des in- oder ausländischen Bestellers, sofern wir nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichungen anerkannt haben. Nebenabreden
und nachträgliche Änderungen sind für uns nur nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für eine Aufhebung
der Schriftformklausel. Die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gilt als Anerkenntnis unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
1.2 Etwaige Einkaufsbedingungen des Vertragspartners sind für uns nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Anerkennung
verbindlich. Gleiches gilt für sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners.
1.3 Vereinbarungen des Vertragspartners mit Reisenden, Vertretern und Beauftragten sind für uns erst nach unserer schriftlichen
Bestätigung verbindlich. Unsere Vertreter, Beauftragte und Reisende sind nur bei Vorlage einer Inkassovollmacht zur Entgegennahme
von Bargeldern und Schecks berechtigt.
1.4 Wir sind berechtigt, Daten des Bestellers, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu diesem stehen, im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.